Als Autor bist du Freiberufler oder aber auch gewerblich tätig
Auch von dir als Autor oder Selfpublisher will das Finanzamt wissen, was du eingenommen hast. Ganz wichtig ist, das du unterscheiden kannst, in welchen Bereich deine Tätigkeit fällt:
Als Autor oder als Selfpublisher bist du freiberuflich tätig. Das bedeutet, dass du keine Gewerbeanmeldung benötigst und auch keine Gewerbesteuern bezahlen musst, sofern du nur schreibst und über den Verkauf deiner Titel Honorare erzielst.
Anders ist es, wenn du deine Bücher zusätzlich selbst verkaufst, wie beispielsweise über einen Online-Shop auf deiner Webseite oder auf Buchmessen, Lesungen, etc. – In dem Moment bist du zusätzlich gewerblich tätig und benötigst eine Gewerbeanmeldung. Solange du noch Kleinunternehmer bist, fällt keine Gewerbesteuer an, sobald du aber Umsatzsteuerpflichtig bist, weil du die Kleinunternehmer-Grenze überschritten hast, ist auch Gewerbesteuer fällig.
Hier kann ich dir wirklich den Rat geben, erkundige dich bei deinem ortsansässigem Finanzamt, was auf dich zutrifft. Bei jeder Person ist die Ausgangssituation eine andere, von daher, frage direkt bei den “richtigen” Personen nach. Das Finanzamt ist dazu verpflichtet, dir die entsprechende Auskunft zu geben. Oder suche dir einen Anwalt, der in diesem Bereich wirklich fit ist und der somit Ahnung vom Thema hat. Bevor du da etwas falsch machst, lieber erst eine Beratung in Anspruch nehmen.
Des weiteren möchte ich dir wirklich ans Herz legen, wenn du später deine Steuern über einen Steuerberater machen lässt, so suche dir auf jeden Fall eine Kanzlei, die auf Autorentätigkeiten spezialisiert ist. Das ist ganz, ganz wichtig!!! Der Bereich Autoren ist steuerrechtlich wirklich eine Wissenschaft für sich und da kann schnell auch etwas falsch laufen, wenn man von diesem Bereich keine Ahnung hat.
Investiere lieber 50 Euro in eine vernünftige Beratung, damit es irgendwann keine unliebsamen Überraschungen gibt und das böse Erwachen kommt. Glaube mir, da ist schon so mancher drüber gestolpert.